Beratungsstelle für in Berlin lebende Iraner und Afghanen
Herzlich Willkommen!
Angebote und Projekte:
- Frauen und Familienprojekt
- Jugendprojekt
- Selbsthilfeprojekte
- Integrations- und Orientierungskurse
- Beratung und Betreuung für Flüchtlinge
- Schulprojekt
- Allgemeine Beratung
- Deutsch-Kurse PC-Kurse
- Juristische Beratung
- Kulturelle und politische Veranstaltungen
Um sich über die verschiedenen Angebote, Kurse und Beratungen zu informieren, rufen Sie uns bitte im Verein an.
* Alle Kurse und Angebote sind kostenlos.
Aktuell :
Angebotserweiterung beim Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Beratungsstelle für in Berlin lebende Iraner und Afghanen
- In Absprache mit Berliner Senat führt der Verein ab September 2010 neben der Beratung und Betreuung von in Berlin lebenden Iranern auch die Beratung und Betreuung in Berlin lebenden Afghanen durch. Dafür wurde das Beratungsteam vom Verein um eine afghanische Mitarbeiterin erweitert.- Die Arbeitszeiten des Vereins haben sich geändert: Die neuen Arbeitszeiten sind:
Mo.: 11-14 Uhr
Di. und Mi.: 10-13 Uhr
Do.: 13-15 Uhr
Fr.: nur nach Vereinbarung
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Todesdrohungen gegen iranischen Rapper, ARD 11.05.2012
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Todesdrohungen gegen iranischen Musiker, taz 12.05.2012
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"Laizisten wurden abgewählt", taz, 07.05.2012, als PDF-Datei
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Demo gegen Abschiebeknast am BBI, 28.04.2012
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Im Haus der Hoffnung, zitty April 2012
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Kundgebung der Flüchtlingsorganisationen für die Abschaffung des Schengener Abkommens am Flughafen Tegel, Belin, 30.03.2012


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Politisches Asyl für Homosexuelle, taz 28.03.2012
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Nourouzfest 2012 in Berlin
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Flughafengewahrsam in BBI, taz 27.03.20112
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Norouz in Deutschland, WDR, 18.03.2012
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8. März 2012 in Berlin
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Feuerfest des Schulprojektes des Vereins iranischer Flüchtlinges in Berlin, März 2012
Bericht von IRTV-Berlin über dieses Fest
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Gemeinsame Stellungnahme gegen das Flughafenverfahren in BBI (als PDF Datei)
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Tod eines Asylbewerbers, ARD, Kontraste, 08.03.2012
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Der rätselhafte Herr Piening, taz, 06.03.2012
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Protest nach Iran-Wahl, taz, 03.03.2012
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Integrationsbeauftragte Berlins hört auf! taz, 25.02.2012
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Ein Bisschen Schweigen, taz, 24.02.2012
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Kundgebung von Internationaler Liga für Menschenrechte und weiteren Organisationen am 27.01.2012, zum Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
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45.741 Asylanträge im Jahr 2011
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neues Video:
Bericht des IRTV-Berlin über den Besuch von Herrn Markus Löning, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung bei der Sprachschule "Azadi", das Sprachprojekt vom Verein Iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V., am 19.01.2012
Die Fotos des Besuches
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Ich bin ein Niemand, Berliner Zeitung 01.01.2012
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Opposition wird bedroht,Tagesspiegel 29.12.2011_______________________________________________
Kein Platz für Flüchtlingskinder, TAZ 29.12.2011
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neues Video:
25 Jahre Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Jubiläumsveranstaltung, 31. August 2011 - Berlin
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In der Anlage übersenden wir Ihnen einen Bericht unter dem Titel: “ IRAN: SCHLUSS MIT DER HINRICHTUNG MINDERJÄHRIGER!
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Berliner Morgenpost 10 .12.2011: Tag der Menschenrechte
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Bündnis gegen Rassismus am 10 .12.2011 in Berlin:
zum Vergrößern klicken Sie auf die Fotos
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Taz, 07.12.2011: Wahl der Migrantenvertreter in Berlin
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"Dublin-Überstellungen" nach Griechenland bleiben ausgesetztÜberstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland unter der sog. Dublin-II-Verordnung sollen für ein weiteres Jahr und damit bis Anfang 2013 ausgesetzt werden. Dies hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in einem Schreibem vom 28. November 2011 an die Innenministerkonferenz angekündigt.
Dem Schreiben zufolge wird Deutschland damit bis zum 12. Januar 2013 in allen Fällen, in denen nach der Dublin-II-Verordnung eigentlich Griechenland für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wäre, vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen und die Verfahren in Deutschland durchführen. Begründet wird die Verlängerung der Regelung mit "bestehenden schwerwiegenden Mängeln" des griechischen Asylsystems. Der Umgang mit Asylsuchenden in Griechenland widerspreche "noch immer deutlich europäischen Standards".
Das Bundesinnenministerium des Innern hatte ursprünglich im Januar 2011 erklärt, dass für ein Jahr keine Überstellungen nach Griechenland durchgeführt werden und zugleich das Selbsteintrittsrecht ausgeübt wird. Aufgrund dieser Regelung hatte sich ein beim Bundesverfassungsgericht anhängiges Grundsatzverfahren erledigt, in dem ein Asylsuchender gegen seine drohende Überstellung nach Griechenland geklagt hatte.
http://www.asyl.net/index.php?id=startseite&tx_ttnews[tt_news]=44458&cHash=e800bd158b
_____________________________________________________POLLI-MAGAZIN, 25.11.2011: Humanismus kennt keine Grenzen
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Fotoalbum:
Jubiläumsversntaltung des Vereines iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V., 31.08.2011
25 Jahre Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
TAZ, 02.11.2011: Portrait, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung
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Die Zeit 20.10.2011, Fast schon tot? Über die Menschenrechte in Iran:
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Der elektronische Aufenthaltstitel
Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip wurde am 1. September 2011 eingeführt.
Mit Einführung des eAT im Kreditkartenformat werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008.
Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt.
Hinweis:
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Dies regelt § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes.
Wie auch der neue Personalausweis dem deutschen Bürger, wird der eAT dem ausländischen Mitbürger die Möglichkeiten der Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen eröffnen und so helfen, Zeit und Kosten zu sparen.
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden.
Das neue Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin produziert.
Der Film erläutert Ihnen alle wichtigen Neuerungen des elektronischen Aufenthaltstitels:
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25 Jahre Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Eine Brücke zur Integration
Die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte
Jubiläumsversntaltung des Vereines iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
Eine Reportage von IRTV Berlin :
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Presseerklärung zum Landesbeirat für Integrations-und Migrationsfragen 25.08.2011
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Wahlen in Berlin 2011: Forderungen des Flüchtlingsrates Berlin
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TAZ, 09.08.2011: Asylbewerber gehen leer aus
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Neue Angebote für Frauen im Sommer und Herbst 2011:-Nähkurs und Schwimmkurs (Mit Unterstützung von Reuter QM)
-Fahrradkurs
Für Mehr Informationen kontaktieren Sie bitte den Verein.
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Gesetzespaket in Kraft: Bleiberecht für Jugendliche vermischt mit Restriktionen
Am 1. Juli 2011 ist ein Gesetzespakt in Kraft getreten, das ein Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche enthält (§ 25a AufenthG). Im Aufenthaltsrecht ergeben sich daraus einige Verbesserungen, doch stehen dem dramatische Verschärfungen im darin enthaltenen Zwangsehenbekämpfungsgesetz gegenüber. weiterlesen...
Margot Käßmann; mitten im Leben:
ZDF, Sendung vom 02.06.2011: Angst vor Abschiebung
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TAZ, 27.05.2011: BBI wird Profi-Abschiebe- Airport
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Die Suche nach Freiheit
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TAZ 23.05.2011: UNO rügt deutsche Flüchtlingspolitik.
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Maiausgabe des MRBB-Newsletters-2011 (als PDF Datei)_____________________________________
Foto-Album: Nowrouz 1390 (iranisches Neujahrsfest, 20 März 2011)_____________________________________
taz: Zur Begrüßung ein Paar HandschellenVor eineinhalb Jahren floh Sadegh Amiri von Iran nach Deutschland. Seitdem wartet er auf eine Entscheidung über seinen Asylantrag. So wie Tausende andere. Weiterlesen...
_____________________________________41.332 Asylanträge im Jahr 2010
111% und 75% Zuwachs von iranischen und afghanischen Flüchtlingen in Deutschland
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Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin-VO) im Verhältnis zu Griechenland ( als PDF Datei)
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Der Spiegel: Die Welt hinter Gitten
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EU-Aufenthaltsrechte für Flüchtlinge und
Personen mit internationalem Schutzstatus
Zuvor hatten sich Parlament und der Ministerrat der EU auf die Neufassung der Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen geeinigt. Gemäß der alten Fassung waren Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte vom Recht auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung ausgenommen. Nach der Änderung werden sie nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts nun ebenso wie andere Drittstaatsangehörige das Recht erhalten, sich innerhalb der EU frei zu bewegen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden sie beim Zugang zu wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Rechten mit den Bürgern des Staates, in dem sie sich aufhalten, gleichgestellt. Darunter fallen das Recht auf Bildung, der Zugang zum Arbeitsmarkt und das Recht auf Leistungen der sozialen Absicherung.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Bestimmungen in nationales Recht
umzusetzen. Großbritannien, Irland und Dänemark haben der Änderung nicht zugestimmt
und die Option der Nichtbeteiligung ("Opt-out") gewählt.
Die Pressemitteilung des Europäischen Parlaments finden Sie hier
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Berlin: Flüchtlinge zu Weihnachten ohne Geld und Kleidung
Unhaltbare Zustände bei der Leistungsstelle für Asylbewerber
Für die Unterbringung und Sozialhilfe für Asylsuchende ist die Leistungsstelle für Asylbewerber (ZLA) des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zuständig. Seit Monaten erhalten in Berlin neu ankommende Flüchtlinge dort nicht mehr das ihnen zustehende Bargeld und auch keine Kleidung. Der Flüchtlingsrat fordert Sozialsenatorin Bluhm auf, diese rechtswidrige Praxis sofort zu unterbinden.
Asylsuchende dürfen nicht arbeiten und erhalten deshalb Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese wurden seit 1993 nicht mehr an die Preisentwicklung angepasst und liegen bei Erwachsenen inzwischen um 37 Prozent, bei Kindern um bis zu 47 Prozent unterhalb der Hartz-IV Regelsätze.
Unterkunft, Verpflegung und Kleidung werden in den ersten Monaten als Sachleistungen gewährt. Für den gesamten persönlichen Bedarf (Fahrgeld, Telefon, Schulmaterial für Kinder, sonstige ergänzende Bedarfe) sieht das Gesetz einen auf 40 Euro/Monat, für Kinder auf 20 Euro/Monat gekürzten Barbetrag als „Taschengeld“ vor. Im Vergleich zum Anteil für den persönlichen Bedarf im ALG II-Regelsatz ist dieser Betrag bei Erwachsenen um 68 Prozent, bei Kindern um bis zu 83 Prozent gekürzt.
Es ist ein Skandal, dass die ZLA neu ankommenden Flüchtlingen selbst die minimalsten Leistungen wochenlang vorenthält. Erst nach 4 bis 6 Wochen, beim zweiten Sozialamtstermin, erhalten Flüchtlinge das ihnen nach dem Gesetz zustehende „Taschengeld“ und Kleidungsgutscheine.
Während der vorweihnachtliche Konsum auf Hochtouren läuft, können neu angekommene Flüchtlinge weder telefonieren noch legal U-Bahn fahren – von Weihnachtsgeschenken ganz zu schweigen. Sie werden zum Schwarzfahren genötigt, wenn sie einen Arzttermin haben, ihre Kinder bei der Schule anmelden oder ihren Rechtsanwalt aufsuchen müssen. Die Flüchtlinge erhalten Fahrscheine nur für die Asylanhörung, für eine Untersuchung auf Tuberkulose und für den nächsten Sozialamtstermin.
Viele Flüchtlinge kommen mit ungeeigneter Kleidung nach Berlin und haben nur ein einziges Paar Schuhe, das bei den derzeitigen Wetterverhältnissen ständig durchnässt ist. Winterkleidung erhalten sie erst nach 4 - 6 Wochen. Auch Kinder werden nicht mit dem Nötigsten versorgt.
Georg Classen, Sozialrechtsexperte des Flüchtlingsrats Berlin: „Es ist für uns absolut unverständlich, dass neu ankommende Schutz suchenden Flüchtlinge, die beim LAGeSo als Asylsuchende registriert werden, dort nur die Kostenübernahme für ein Wohnheim erhalten, ihnen aber Kleidung und Bargeld verweigert werden.“
Sozialsenatorin Bluhm und Staatsekretär Fritsch ist dieser Missstand mindestens seit Mitte November 2010 bekannt.
„Wir fordern Senatorin Bluhm auf, umgehend sicherzustellen, dass die in Berlin neu ankommenden Flüchtlinge die ihnen zustehenden Mindestleistungen erhalten! Zudem soll sie wenigstens für die Dauer der Sachleistungsversorgung die Kosten für ein Sozialticket der BVG übernehmen, damit die Asylsuchenden nicht mehr zum Schwarzfahren genötigt werden“, so Classen weiter.
Fotogalerie: Internationaler Tag gegen die Todesstrafe, Berlin , 09 Okt. 2010
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Dem Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V. wurde als eine
der ersten Vereine mit Migrationshintergrund das Qualität-Siegel
verliehen!


